Ein Haus zu bauen ist mehr als eine Baufinanzierung und ein Grundriss. Wer den finanziellen Spielraum sichern will, sollte steuerliche Fragen frühzeitig einplanen. Denn zwischen Grundstückskauf und Einzug liegen etliche steuerliche Möglichkeiten – und ebenso viele Risiken. Wer hier strategisch vorgeht, kann seine Belastung spürbar senken. Die richtigen Entscheidungen beginnen oft nicht auf der Baustelle, sondern am Schreibtisch. Die wichtigste Frage: Wie lässt sich das eigene Bauprojekt steuerlich optimieren – ohne rechtliche Fallstricke und ohne den Überblick zu verlieren?
Die großen Steuerfragen beim Hausbau
Der Hausbau ist kein rein technisches Projekt – sondern auch ein steuerlich hochrelevantes. Diese Themen betreffen fast alle privaten Bauherren:
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Grunderwerbsteuer beim Grundstückskauf
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Vorsteuerabzug bei bestimmten Bauprojekten
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Sonderabschreibungen bei Vermietung oder energetischer Sanierung
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Förderprogramme, z. B. KfW oder BEG
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten – oft falsch deklariert
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Steuerklassen-Strategien bei Paaren, die gemeinsam bauen
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Photovoltaik & Steuerpflicht
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Zweitwohnsitz & Pendlerpauschale
Ein zentraler Fehler: Viele klären diese Fragen erst nach dem Bau. Dabei entscheidet oft die Bauweise oder Vertragsgestaltung darüber, ob steuerliche Vorteile überhaupt genutzt werden können.
Planen, bevor der Bagger kommt: Diese Aspekte lohnen sich
Viele steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten sind nicht rückwirkend nutzbar. Wer Förderungen oder Abschreibungen optimal nutzen will, sollte deshalb folgende Punkte bereits vor Baubeginn klären:
✅ Zu prüfen vor dem Bau | 💡 Warum das wichtig ist |
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Finanzierung mit Förderprogrammen | Kombination aus KfW, Landesmitteln und Steuererleichterung möglich |
Vermietung oder Eigennutzung? | Steuerliche Behandlung unterscheidet sich grundlegend |
Eigenleistung am Bau | Kann steuerlich nicht geltend gemacht werden – viele machen hier Fehler |
Einbau von PV-Anlagen | Option auf Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung |
Vertragsstruktur (z. B. Bauträger vs. Einzelvergabe) | Beeinflusst steuerliche Anrechnung von Leistungen |
Notarkosten und Kaufnebenkosten | Nur anteilig absetzbar bei Vermietung – hier droht häufiges Missverständnis |
Steuerliche Rolle des Partners | Heirat, Steuerklasse, Eigentumsanteil: wirkt sich auf die Belastung aus |
Welche Förderungen sich steuerlich lohnen
Nicht jede Förderung ist mit steuerlichen Vorteilen kombinierbar. Besonders relevant:
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KfW-Programme: z. B. „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN), kombinierbar mit BEG
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Baukindergeld (nicht mehr neu beantragbar, aber rückwirkend relevant)
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Sonderabschreibung nach § 7b EStG: für neue Mietwohnungen
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Steuerliche Förderung von energetischen Maßnahmen nach § 35c EStG
Gerade bei KfW und BEG muss vorab ein Energieberater eingebunden sein – nachträglich gibt es kein Geld mehr. Wer ohne Plan startet, verschenkt oft fünfstellige Beträge.
FAQ: Was private Bauherren wirklich wissen wollen
Kann ich Handwerkerkosten beim Neubau von der Steuer absetzen?
Nein. Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (§ 35a EStG) gilt nur für Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung – nicht für Neubauten.
Was ist bei der Grunderwerbsteuer zu beachten?
Die Steuer wird auf den Gesamtkaufpreis des Grundstücks fällig – nicht auf den Bau. Nur wer Bau- und Grundstückskauf klar trennt, kann unter Umständen sparen.
Wie funktioniert die Abschreibung bei vermieteten Immobilien?
Bei Vermietung können die Herstellungskosten linear mit 3 % jährlich über 33 Jahre abgeschrieben werden. Bei Eigennutzung entfällt dieser Vorteil vollständig.
Was passiert steuerlich mit einer Photovoltaikanlage?
Bei Einspeisung ins Netz gilt man als Unternehmer. Hier kann Vorsteuer geltend gemacht werden – aber man muss auch Einnahmen versteuern. Alternativ ist die Kleinunternehmerregelung möglich.
Wann lohnt sich professionelle Steuerberatung?
Immer dann, wenn Bau, Vermietung, Ehegattensplitting oder Selbstständigkeit eine Rolle spielen. Die Beratungskosten sind meist als Werbungskosten absetzbar – und machen sich mehrfach bezahlt.
Kann ich Zinsen aus der Baufinanzierung steuerlich absetzen?
Nur wenn die Immobilie ganz oder teilweise vermietet wird. Bei Selbstnutzung sind weder Zinsen noch andere Finanzierungskosten steuerlich absetzbar. Wird das Haus anteilig vermietet, dürfen die Kosten anteilig geltend gemacht werden. Wichtig ist eine saubere Trennung – idealerweise mit separatem Darlehen.
Sollte bei Paaren der Bauvertrag auf beide Namen laufen?
Aus steuerlicher Sicht ist das oft sinnvoll – aber nicht immer. Nur wer auch wirtschaftlich belastet ist, kann z. B. Zinsen als Werbungskosten geltend machen. Wird die Immobilie vermietet und nur einer steht im Vertrag, darf auch nur dieser die steuerlichen Vorteile nutzen. Hier ist frühzeitige Beratung sinnvoll, um Eigentums- und Finanzierungsstruktur zu harmonisieren.
Welche Nebenkosten lassen sich bei einer vermieteten Immobilie absetzen?
Bei Vermietung können folgende Nebenkosten steuerlich geltend gemacht werden: Notarkosten, Grundbuchkosten, Maklergebühren, Grunderwerbsteuer (anteilig), Finanzierungskosten, laufende Verwaltungskosten, Gebäudeversicherung, Reparaturen (ab Jahr 2), Fahrtkosten zur Immobilie und Werbungskosten rund um die Vermietung. Bei Eigennutzung gilt: fast nichts davon ist absetzbar.
Rolle der Steuerberatung: Wann externe Hilfe Pflicht ist
Eine Steuerberatung ist bei privaten Bauprojekten gesetzlich nicht vorgeschrieben – aber oft wirtschaftlich unverzichtbar. Besonders in Fällen mit vermieteten Einheiten, PV-Anlagen, gemeinsamen Eigentumsverhältnissen oder fördertechnischer Optimierung ist der steuerliche Laie schnell überfordert.
Zudem erkennen Steuerberater häufig Potenziale, die Bauherren nicht im Blick haben: etwa Abschreibungsmodelle, Förderkombinationen oder steuerlich sinnvolle Eigentumsverhältnisse.
Ein Beispiel: Ein Ehepaar lässt das Haus auf den Partner mit höherem Einkommen eintragen, obwohl die Zinslast gemeinsam getragen wird. Die Folge: Verlust der hälftigen Werbungskosten. Ein typischer Fehler – den eine Steuerberatung Deggendorf durch frühzeitige Planung hätte verhindern können.
Der unterschätzte Hebel: Langfristige Steuerstrategie beim Hausbau
Ein Haus steht oft jahrzehntelang. Deshalb lohnt es sich, auch die Steuerstrategie auf 20 oder 30 Jahre anzulegen. Dazu gehört:
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Vermietung einzelner Räume oder Einliegerwohnung (Teilabschreibung)
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Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers
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spätere Umnutzung, z. B. in Alterswohnsitz oder Mietobjekt
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steuerlich wirksame Erbschaftsplanung
Auch die Kombination von Altersvorsorge und Bau kann gezielt gestaltet werden – etwa durch die Finanzierung über eine Rentenversicherung mit Kapitalauszahlung.
„Was Bauherren steuerlich oft falsch machen“ – Ein Gespräch mit einem Steuerexperten aus Niederbayern
Ein Haus zu bauen ist teuer – aber wer steuerlich clever plant, kann zehntausende Euro sparen. Wir sprechen mit Steuerberater Matthias Koller aus Niederbayern über häufige Fehler, sinnvolle Strategien und darüber, wann sich professionelle Beratung wirklich lohnt.
Herr Koller, Sie betreuen viele private Bauherren. Welche Fehler sehen Sie am häufigsten?
Matthias Koller: Der häufigste Fehler ist ganz klar: Die Leute kommen zu spät. Viele fangen mit Bau oder Finanzierung an und denken dann irgendwann – oft kurz vor Jahresende – an Steuern. Dabei entscheidet sich schon mit dem Grundstückskauf, welche steuerlichen Spielräume überhaupt noch offen sind. Wer Förderungen, Abschreibungen oder bestimmte Konstruktionen nutzen will, muss vorher planen – nicht nachher reparieren.
Können Sie ein Beispiel nennen?
Matthias Koller: Nehmen wir das klassische Thema Vermietung. Viele bauen ein Haus mit Einliegerwohnung und vermieten diese, ohne steuerlich sauber zu trennen. Dann vermischen sich Finanzierungskosten, Abschreibungen und Betriebskosten. Oder beide Ehepartner stehen im Grundbuch, obwohl nur einer das Darlehen trägt – was steuerlich ungünstig ist. Eine gut abgestimmte Struktur spart bares Geld.
Was empfehlen Sie Bauherren ganz konkret?
Matthias Koller: Am besten: Sobald der Gedanke an ein Hausbauprojekt ernst wird, jemanden anrufen, der sich mit dem Thema auskennt. Bei uns in der Steuerberatung haben wir zum Beispiel Checklisten speziell für Bauherren entwickelt. Darin klären wir Punkte wie: Wer soll im Grundbuch stehen? Ist eine Vermietung geplant? Welche Förderungen können beantragt werden? Das klingt banal, aber allein durch die richtige Eigentumsverteilung oder eine kluge Förderstrategie können sich vier- oder fünfstellige Vorteile ergeben.
Welche steuerlichen Vorteile unterschätzen private Bauherren häufig?
Matthias Koller: Drei Dinge: Erstens die Möglichkeit der linearen Abschreibung, wenn ein Teil des Hauses vermietet wird. Zweitens steuerfreie Zuschüsse, zum Beispiel über KfW oder BEG – die setzen aber bestimmte Planungen im Vorfeld voraus. Und drittens: die Nebenkosten beim Kauf. Viele wissen nicht, dass z. B. Notar- oder Maklerkosten bei vermieteten Einheiten anteilig abgesetzt werden können – bei Eigennutzung aber nicht.
Thema Photovoltaik – viele Häuser haben heute eine. Steuerlich relevant?
Matthias Koller: Absolut. Wer einspeist, wird automatisch Unternehmer. Dann stellt sich die Frage: Will ich die Kleinunternehmerregelung nutzen oder die Regelbesteuerung? Beides hat Vor- und Nachteile. Wer das falsche Modell wählt, verliert entweder Vorsteuerabzug oder zahlt auf Dauer zu viel. Das muss individuell geprüft werden.
Wann lohnt sich professionelle Beratung – und wann nicht?
Matthias Koller: Sobald mehr als nur die reine Eigennutzung geplant ist, lohnt es sich fast immer. Auch wer eine PV-Anlage plant, Baukindergeld beantragt hat oder mit Vermietung liebäugelt, sollte sich beraten lassen. Die Kosten dafür sind oft steuerlich absetzbar – und sparen vielfach mehr, als sie kosten. Wer hingegen ein kleines Einfamilienhaus ohne Extras baut und nur sich selbst einzieht, braucht keine umfangreiche Steuerstrategie. Trotzdem: Ein kurzes Beratungsgespräch schadet nie.
Weitblick rechnet sich
Wer ein Haus baut, braucht mehr als ein gutes Fundament. Steuerliche Planung spart nicht nur Geld – sie sichert den finanziellen Rahmen des gesamten Projekts. Entscheidungen über Eigentumsverhältnisse, Abschreibungen oder Förderungen lassen sich nicht rückgängig machen, wenn der Bau bereits läuft.
Ein Haus ist keine kurzfristige Investition. Es ist ein Lebensprojekt – und verdient die gleiche Sorgfalt bei der steuerlichen Planung wie bei der baulichen Ausführung. Wer früh die richtigen Weichen stellt, lebt später ruhiger, günstiger und langfristig unabhängiger.
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